labs/spaces, netzwerk für direkte beteiligung
in (einer der) repräsentativen demokratien
In einem offenen Netzwerk pflegen wir den Austausch von Fertigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen in direkter Beteiligung.(1) Wir möchten allen Menschen direkten Zugang zu fundierten, modernen Fertigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen in direkter Beteiligung, auch in direkter Beteiligung in direkter Demokratie,(2) ermöglichen. Damit sie die schon vorhandenen Ansätze beurteilen und weiter entwickeln können,(1) weitere oder erste Schritte auf dem Weg zu mehr direkter Beteiligung gehen können.
Wir betrachten die verschiedenen Verhältnisse in denen wir leben als Labors, Räume (Labs, Spaces).(3) Als „Labors der Demokratie“,(4) die wir weiter denken, um sie weiter zu gestalten.
– Auch die kleinste Beteiligung
ist besser als keine. –
– Es kommt darauf an,
was wir daraus machen. –
Möchten Sie/möchtest du, möchtet ihr dabei sein? Dann: herzlich willkommen!
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eMail, Kontakt hier unten
▼ kontakt
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(1)
direkt, unmittelbar, ohne Umwege das
Gemeinsame gemeinsam gestalten
– setzt eine Reihe von Fertigkeiten, Kenntnissen voraus, auch Möglichkeiten, Vorausssetzungen – als Werkzeuge (tools) in unserem Werkzeugkasten für Sie/euch bereit
→ tools ■
(2a)
was direkte Demokratie ausmacht, samt direkter Beteiligung aller, wie sie entstanden und heute am Beispiel der Schweiz („Demokratielabor Schweiz“) Teil des täglichen Lebens aller Bürger ist, in einigen Gemeinden und Kantonen schon aller Menschen: Demokratie in täglicher Praxis der Schweiz: Elemente, Prozesse, Zusammenhänge – Übersicht, Praxis, Geschichte, Entwicklung (Quelle: hls-dhs-dss.ch)
→ vjrott.com/d-ch, dort auch weitere Quellen
(2b)
in Deutschland („Demokratielabor Deutschland“) nennt man „direkte Demokratie“ bloss ihre Teile: die Bürger-/Volks-Begehren/-Initiativen und -Entscheide, die oft noch eingeschränkt und mit Hürden ausgestattet sind, einige der Länder sind aber schon weiter, bundesweit scheitert diese Idee noch komplett am Widerstand der repräsentativen Parteiendemokratie (5) in Deutschland – hier zum Stand der Dinge auf Web von Mehr Demokratie e.V.:
Bürgerbegehren (und -entscheide) in den Kommunen
→ mehr-demokratie.de/themen/buergerbegehren-in-den-kommunen
Volksbegehren (und -entscheide) in den Ländern
→ mehr-demokratie.de/volksbegehrensbericht
Bundesweite Volksabstimmung (und -initiative)
→ mehr-demokratie.de/themen/bundesweite-volksabstimmung
(2c)
in der EU ist die European Citizens’ Initiative (ECI) / Europäische Bürgerinitiative (EBI) zurzeit noch eine blosse Petition (6) an die EU-Kommission, eingeschränkt und mit Hürden ausgestattet, die Entwicklung zu/r voller/en Initiative scheitert noch am Widerstand der repräsentativen Parteiendemokratien (5) EUropas, hier Links dazu:
→ (en) citizens-initiative.eu
about / über ECI
→ (en) citizens-initiative.eu/about-us
Websuche ECI / EBI (en, de und weitere)
→ google.com/search?q=European+Citizens'+Initiative+(ECI)
(3)
auch FabLabs, MakerSpaces
(von englisch fabrication laboratory = „Fabrikations-Labor“, MakerSpace = „Macher-Raum“), leicht
„gehypte“:)
Bezeichnungen für
offene Werkstatt,
oder Café, oder Treff... oder einfach jeder Name – so wie es Ihnen/euch gefällt:)
(4)
wie z.B. zwei von ihnen in unserem gemeinsamen Sprachraum → Demokratielabor Deutschland, Demokratielabor Schweiz
(5)
Parteiendemokratien sind politische Systeme, in den das politische Geschehen (die politische Macht, samt Entscheiden), den Parteien vorbehalten ist – grösstenteils oder ausschliesslich
(6)
„Das Petitionsrecht, auch Petitionsfreiheit genannt, bezeichnet das von der Verfassung garantierte Grundrecht, ohne persönliche Nachteile Eingaben (Bitten, Beanstandungen oder Anregungen) an Exekutivorgane oder Volksvertretungen zu richten.
Bittschriften mit politischen Inhalten (Beschwerden) an die Obrigkeit zu richten, war schon in früheren Zeiten zwar ein Mittel, um auf Missstände hinzuweisen, wurde aber weitgehend unterdrückt und mit Sanktionen belegt.
Mit der Einführung der direktdemokratischen Rechte in den Kantonen und später im Bund verlor das Petitionsrecht an politischer Bedeutung. Gleichwohl wurden über individuelle Bittschriften hinaus Petitionen immer wieder von allen Schichten der Bevölkerung benutzt und von Bewegungen und Interessenverbänden zur Durchsetzung von Forderungen eingesetzt.
Das Petitionsrecht verpflichtet die Behörde zur Kenntnisnahme der Petitionen, zur Weiterleitung an die zuständigen Stellen, in neuer Zeit auch zur Beantwortung der Petitionen.“
– gekürzt zitiert aus
→ Petitionsrecht, hls-dhs-dss.ch
orte
und direkte beteiligung/partizipation
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Website in Arbeit
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Konzept bald fertig
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Team im Aufbau
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